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Stundenverrechnungssätze ab 01.01.2026

Sofern nicht eine andere Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Tischlerei Bremerich getroffen wurde, werden die Arbeiten nach Aufwand abgerechnet. 
Das zur Ausführung der Arbeiten benötigte Material wird dabei nach den jeweils gültigen Preislisten des Großhandels in Ansatz gebracht. 
Die Arbeitszeiten werden zu folgenden Bedingungen abgerechnet:

SV1 - Auszubildender / Helfer
40 € pro Std. ohne MwSt.
47,6 € pro Std. inkl. MwSt.

SV2 - gelernter Helfer
77,50 € pro Std. ohne MwSt.
92,23 € pro Std. inkl. MwSt.

SV3 - Facharbeiter
84,35 € pro Std. ohne MwSt.
100,37 € pro Std. inkl. MwSt.

SV4 - Bei beigestellten Produkten - Aufschlag von 45 %
Die Freistellungsvereinbarung für beigestellte Produkte können Sie über den Link unten herunterladen.

SV5 - Erstellung der individuellen Planung Ihres Projekts  
350 € ohne MwSt.
416,50 € inkl. MwSt.

Die Angebotspauschale( SV5)  berücksichtigt sämtliche Planungskosten (z.B. Anfahrt, Aufmaß, Recherche, Preisabfragen, Kalkulation, etc.). Diese wird mit Auftragserteilung in Abzug gebracht.

Die am Einsatzort benötigte Arbeitszeit der Mitarbeiter wird mit den jeweils gültigen Leistungspreisen (SV1-4) abgerechnet.

Die Anfahrtspauschalen werden vom Standort Düsseldorf, Fringsstraße 5 berechnet.

Zur Abrechnung gelangt jeweils jede angefangene ¼ Stunde.

Zu Arbeits- und Fahrtzeiten gehören auch Material-/Besorgungsfahrten.

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